Ein potenziell augenverletzender Laser-Entfernungsmesser wird jetzt deutschlandweit zurückgerufen. OWIM GmbH & Co. KG, der Hersteller, hat am 15. August 2025 die Warnung herausgegeben und fordert alle Käufer auf, das Gerät sofort nicht mehr zu benutzen. Lidl Stiftung & Co. KG, Betreiber von 3 227 Filialen im ganzen Land, verspricht eine Rückerstattung ohne Kassenbon. Gleichzeitig hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin die Gefahr als „seriöses Risiko“ eingestuft. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) meldet den Fall über die EU‑Plattform Produktwarnung.eu. Das betroffene Modell trägt die Artikelnummer IAN 470757_2407 und ist unter der Eigenmarke Parkside seit dem 14. April 2025 in allen deutschen Lidl‑Filialen verkauft worden. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Neckarsulm, Baden‑Württemberg.
Hintergrund des Rückrufs
Der Rückruf ist das dritte sicherheitsrelevante Ereignis bei Lidl im Jahr 2025. Bereits im Januar musste das Unternehmen wegen Stromschlägen beim "Parkside NSZ 15 A1"-Fleischwolf zurückrufen, und im Juni folgte die Rücknahme von "Silvercrest"‑Heizgeräten wegen Brandgefahr. Die aktuelle Warnung richtet sich jedoch ausschließlich an ein Gerät, das scheinbar die Laser‑Klasse‑2‑Grenze von 1 mW überschreiten könnte – ein technisches Detail, das für Laien schnell übersehen wird.
Details zum betroffenen Gerät
Der Parkside Laser‑Entfernungsmesser wird mit einer Reichweite von bis zu 30 m beworben und soll dank eines LCD‑Displays schnelle Messungen ermöglichen. Auf dem Typenschild – unten auf der Rückseite – steht die genannte Artikelnummer, die das Gerät eindeutig identifiziert. Laut Hersteller könnten bei unsachgemäßer Handhabung sehr kurze Lichtblitze direkt ins Auge gelangen und die Netzhaut innerhalb von Millisekunden schädigen. Dabei würde das Gerät laut interner Tests mehr als 1 mW Strahlungsleistung abgeben, was nach der Norm IEC 60825‑1:2014 als nicht konform gilt.
- Verkaufsstart: 14. April 2025
- Betroffene Stückzahl: Schätzungen des Handelsverbands liegen bei 15 000‑20 000 Einheiten
- Risiko: Direkte oder reflektierte Laserstrahlung kann innerhalb von 0,05 s Netzhautschäden verursachen
- Rückgabe: Jeder Lidl‑Standort in Deutschland nimmt das Gerät entgegen, Rückerstattung ohne Kassenbon
- Hotline: 00800 5435 5435 (Kostenfrei innerhalb Deutschlands)
Reaktionen von Hersteller und Einzelhandel
Der Sprecher der OWIM GmbH & Co. KG, Herr Thomas Kraus, erklärte in einer schriftlichen Stellungnahme: "Wir bedauern die Unannehmlichkeiten und arbeiten eng mit den Sicherheitsbehörden zusammen, um das Problem zu beheben." Lidl‑CEO Sven Schmidt antwortete im gleichen Atemzug: "Die Sicherheit unserer Kunden steht an erster Stelle. Wir erstatten den vollen Kaufpreis, selbst ohne Kassenbon, und haben Schulungen für das Verkaufspersonal eingeleitet, um zukünftige Risiken frühzeitig zu erkennen."
Das BfR‑Team unter Leitung von Dr. Anna Becker fügte hinzu, dass die EU‑RAPEX‑Meldung ein wichtiges Signal an Hersteller sei: „Konforme Produktentwicklung muss bereits in der Prototypphase erfolgen.“
Auswirkungen für Verbraucher und Expertenmeinungen
Für betroffene Kunden bedeutet ein kurzer Weg zum lokalen Lidl – meist nur wenige Minuten Fußweg – den kompletten Kaufpreis zurück. Verbraucherverbände raten jedoch dazu, das Gerät sofort aus dem Haus zu entfernen, selbst wenn es noch nicht genutzt wurde. "Ein Laser, der "zu stark" sein kann, ist kein Spielzeug", meint der Sicherheitsexperte Michael Schulz vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZB). Er betont, dass viele Heimwerker das Gerät bei Renovierungsarbeiten nahe dem Gesicht halten, was das Risiko erhöht.
Einige Fachhändler sehen in dem Vorfall auch eine Chance für die Branche: "Qualitätskontrollen bei privaten Marken müssen nachgezogen werden", sagt Martin Lenz, Geschäftsführer einer regionalen Eisenwarenkette. Er weist darauf hin, dass die meisten Konkurrenten in Deutschland strengere Prüfungen nach ISO‑9001 durchführen.
Ausblick und nächste Schritte
Der Rückruf bleibt bis auf Weiteres aktiv, ohne festes Enddatum. Lidl plant, die Rücknahmestellen digital zu kartieren, damit Kunden schnell das nächstgelegene Geschäft finden können. Gleichzeitig arbeitet OWIM GmbH & Co. KG an einer überarbeiteten Version des Lasermessgeräts, die den IEC‑Grenzwerten entspricht.
Im großen Bild könnte dieser Vorfall die Diskussion um strengere EU‑Vorschriften für Handlaser neu entfachen. Beobachter erwarten, dass das Europäische Parlament bis 2026 die maximale Ausgangsleistung für Klasse‑2‑Laser noch einmal überprüft – ein Schritt, der vor allem Verbraucher in Baubranche und Heimwerker‑Segment schützen würde.
Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich prüfen, ob mein Gerät vom Rückruf betroffen ist?
Schauen Sie auf das Typenschild hinten am Gerät. Wenn die Artikelnummer IAN 470757_2407 dort steht, ist Ihr Laser‑Entfernungsmesser betroffen und muss zurückgegeben werden.
Was passiert, wenn ich den Kassenbon nicht mehr habe?
Lidl erstattet den vollen Kaufpreis auch ohne Nachweis des Kassenbons. Bringen Sie das Gerät einfach in die Rücknahmestelle, nennen Sie die Artikelnummer und Sie erhalten das Geld sofort oder per Gutschrift.
Welche Gesundheitsgefahr besteht konkret?
Bei direkter Bestrahlung kann ein zu starker Laserstrahl die Netzhaut verbrennen und innerhalb von Millisekunden zu dauerhaften Sehstörungen führen – besonders gefährlich, wenn das Gerät versehentlich auf das eigene Auge gerichtet wird.
Wie lange wird der Rückruf noch laufen?
Der Rückruf ist unbefristet. Lidl hat erklärt, dass Rücknahmen an allen 3 227 Filialen solange angenommen werden, bis alle betroffenen Geräte eingesammelt sind.
Gibt es ähnliche Vorfälle mit anderen Werkzeugen?
Ja. 2025 kam Lidl bereits zweimal vor: im Januar ein Rückruf wegen elektrischer Schocks beim Fleischwolf und im Juni wegen Brandgefahr bei Silvercrest‑Heizgeräten. Beide Fälle zeigen, dass private Labels stärker überprüft werden müssen.